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Zustiftung für die Stiftung Kinder.Gesundheit.Mainz
Was genau ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in das Kapital der Stiftung Kinder.Gesundheit.Mainz und wird langfristig und sicher angelegt. Die Erträge Ihrer Zustiftung finanzieren dauerhaft die Arbeit unserer Stiftung und werden da eingesetzt, wo eine Unterstützung dringend erforderlich ist.
Warum helfen Zustiftungen langfristig?
Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der Stiftung Kinder.Gesundheit.Mainz zugeführt. Das Stiftungsvermögen ist das finanzielle Fundament der Stiftung. Es darf nicht angetastet werden und wird sicher angelegt. Nur die jährlichen Erträge aus dieser Anlage werden für die satzungsgemäßen Ziele von Kinder.Gesundheit.Mainz eingesetzt. So trägt Ihre Zustiftung dazu bei, unsere Arbeit für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen langfristig sicherzustellen.
Wer kann zustiften?
Natürliche und juristische Personen können zustiften.
Haben Zustiftungen steuerliche Vorteile?
Da die Stiftung Kinder.Gesundheit.Mainz als gemeinnützig anerkannt ist, kommen Sie damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber vorsieht. Eine Zustiftung kann innerhalb von zehn Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe für die Ziele der Stiftung Kinder.Gesundheit.Mainz einsetzen und Sie sich mit einem geringen Aufwand effektiv und nachhaltig für den guten Zweck engagieren möchten.
Sie überlegen, ob eine Zustiftung für Sie in Frage kommt?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:
Eva Schillo-Moissiadis
Geschäftsstelle der Stiftung Kinder.Gesundheit.Mainz
Tel: 06131-3929907,
E-Mail: info@kinder-gesundheit-mainz.de